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| 11. März 2008 | 18:09
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg unterbindet illegalen Autohandel
...Der Bauantrag für eine gleichartige Nutzung auf dem Grundstück Blohmstr. 37-61 in Berlin-Lichtenrade in einem Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft eines Einfamilienhausgebietes wurde – ebenfalls in Anwendung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots – mit Bescheid vom 3.3.2008 abgelehnt.
Die Ansiedlung der Autohändler konnte in diesem sensiblen Gebiet zunächst durch Erlass einer Einstellungsverfügung und in der Folge durch ständige Vorortkontrollen verhindert werden.
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